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   BGH, 24.06.2003 - IX ZB 600/02   

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https://dejure.org/2003,3263
BGH, 24.06.2003 - IX ZB 600/02 (https://dejure.org/2003,3263)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2003 - IX ZB 600/02 (https://dejure.org/2003,3263)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02 (https://dejure.org/2003,3263)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Regelung der dem Insolvenzverwalter zustehenden Auslagenerstattung; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • zvi-online.de

    InsVV § 8 Abs. 3
    Auslagenerstattung des Insolvenzverwalters in Form eines Pauschsatzes als auf das Jahr bezogener Anspruch

  • Judicialis

    InsO § 7; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; BRAGO § 26 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung der Auslagenerstattung des Insolvenzverwalters mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1458
  • NZI 2003, 608
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des

    (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02, ZIP 2003, 1458; v. 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715, 1716).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZB 109/05

    Höhe der Vergütung eines vor dem 01.01.2004 bestellten vorläufigen

    Dauert die vorläufige Verwaltung weniger lang, ist die Pauschale nicht entsprechend zu kürzen (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02, NZI 2003, 608; v. 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715, 1716).
  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03

    Höhe des Auslagenpauschsatzes

    Die Auslagenpauschale fällt einmal jährlich an (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02, NZI 2003, 608), allerdings jeweils begrenzt durch den Höchstsatz von 250 EUR je angefangenem Monat der Tätigkeit.
  • BGH, 05.07.2007 - IX ZB 83/03

    Vergütung des sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters

    Die zusätzliche Höchstgrenze von 500 DM je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters soll ausschließlich vermeiden, dass sich bei großen Insolvenzmassen die Höhe der Pauschale weit von den tatsächlich entstandenen Auslagen entfernt (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02, ZIP 2003, 1458).
  • BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03

    Vergütung des vorläufigen Treuhänders im Verbraucherinsolvenzeröffnungsverfahren;

    Der Bundesgerichtshof hat in anderer Sache nach Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde klargestellt, dass der in § 8 Abs. 3 InsVV geregelte pauschale Auslagenerstattungsanspruch nur einmal jährlich entsteht (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02, ZIP 2003, 1458; v. 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715, 1716).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 61/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Die zusätzliche Höchstgrenze von 250 EUR je angefangenem Monat der Tätigkeit des Verwalters soll ausschließlich vermeiden, daß sich bei großen Insolvenzmassen die Höhe der Pauschale weit von den tatsächlich entstandenen Auslagen entfernt (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02, ZIP 2003, 1458).
  • BGH, 25.09.2003 - IX ZB 603/02

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Gewährung eines Pauschsatzes für Auslagen

    Der Senat hat entschieden, daß der in § 8 Abs. 3 InsVV geregelte Pauschsatz für die Auslagenerstattung des Insolvenzverwalters von 15 % bzw. 10 % nur einmal jährlich und nicht monatlich anfällt (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02, ZIP 2003, 1458).
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